Die Prüfungsordnung der Hochschule legt fest, dass ein circa 15-minütiger Vortrag über das Themengebiet und die Ergebnisse der Abschlussarbeit Bestandteil der mündlichen Abschlussprüfung ist.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise für die Anfertigung und die Durchführung des Vortrags:
In der mündlichen Prüfung kann prinzipiell jedes Thema aus dem Studium behandelt werden. In der Regel wird aber bezogen auf Ihre Arbeit gefragt. Lesen Sie sich also die Arbeit noch einmal gründlich durch. Machen Sie sich erneut mit den wichtigsten Definitionen und Herleitungen vertraut.
Wenn Sie Dinge in der Arbeit entdecken, die Ihnen aus dem zeitlichen Abstand zwischen Abgabe und Verteidigung seltsam vorkommen, sollten Sie sich spätestens jetzt damit auseinandersetzen! Möglicherweise geht es den Gutachtern ähnlich und Sie haben dazu weitere Fragen.
Überprüfen Sie noch einmal gründliche alle Annahmen und Schlussfolgerungen.